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Ausbildung zur Erlebnis- pädagogin/ zum Erlebnispädagogen
1. Voraussetzungen für die Ausbildung 2. Unsere Ausbildung 3. Aus- und Weiterbildungskosten 4. Das praktische Angebot 5. Das Praktikum 6. Das selbständige Praxisprojekt 7. Weitere Prüfungsvoraussetzungen 8. Der Abschluss 1. Voraussetzungen für die Ausbildung: Alle Teilnehmer/innen haben zu Beginn des Aus- und Weiterbildungsprogramms eine abgeschlossenes sozialpädagogische Ausbildung, wie zum Beispiel „staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher“ oder ein pädagogisches, psychologisches oder sozialpädagogisches Studium. 2. Unsere Ausbildung: Unsere Ausbildung besteht aus 5 Modulen und einer Abschlussprüfung, die an mindestens 22,5 Tagen innerhalb von 2 bis maximal 5 Jahren absolviert werden. Die 3 Wochenendmodule 1-3 finden in der Regel im Frühsommer (Juni-Juli) jeweils von Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 16.00 Uhr in Bad Urach statt:   Modul 1 “Der Baum” Modul 2 “Wasser und Stein” Modul 3 “Feuer-Erde-Luft” Modul 4 “Bogenschießen“ Modul 5 “Die Expedition“ dauert 8 Tage (in den Pfingstferien) und findet auf der Mecklenburger Seenplatte auf der Havel statt. Die Abschluss-Prüfung (1 Tag) findet nach dem letzten Modul statt und beinhaltet die Präsentation des durchgeführten Projektes (siehe 1.6.) und eine mündliche Prüfung zur erlebnispädagogischen Theorie. Die Reihenfolge der Module kann variabel absoviert werden.   Die Termine für die einzelnen Module werden spätestens im September des vorherigen Jahres bekannt gegeben. Dazu siehe den jeweiligen Link unter “Unsere Module”. Sie können auch per E-Mail erfragt werden. Wir senden dann den entsprechenden Flyer mit Anmeldemöglichkeit zu. 3. Aus- und Weiterbildungskosten: Die Kosten für die Ausbildung betragen insgesamt 2500 € und verteilen sich wie folgt: Die 4 Wochenendmodule kosten jeweils 350 €, excl. der Anfahrt mit KFZ oder Bahn und Verpflegung.  Die „Expedition“ kostet 980 € incl. der gemeinsamen Hin- und Rückfahrt ab München. Die Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung beträgt 120 €. 4. Das praktische Angebot: Jede/r Teilnehmer/in führt im Laufe der Ausbildung nach Absprache mit der Leitung in einem der Module mindestens ein selbständiges, praktisches Angebot mit den anderen Gruppenteilnehmer/innen durch. Dazu ist eine schriftliche Zusammenfassung (Material, Ziele, Ablauf) zu erstellen. 5. Das Praktikum: Das erlebnispädagogische Praktikum von mindestens 50 Stunden kann bei einem anderen erlebnispädagogischen Anbieter absolviert werden. Alternativ dazu ist auch ein entsprechen- des Praktikum bei einem staatlich genehmigten Träger der Kinder- und Jugendhilfe möglich. In diesem Fall bieten wir Supervision an. Möglichkeiten hierzu können im persönlichen Gespräch geklärt werden. Das Praktikum ist per Bestätigung nachzuweisen. 6. Das selbständige Praxisprojekt: Das selbständig durchzuführende Praxisprojekt kann am Stück, oder nach Absprache in ver- schiedene Angebote/Aktionen/Projekte aufgeteilt werden. 7. Weitere Prüfungsvoraussetzungen: Schriftliche Praktikums-Bestätigung vom Veranstalter/Leiter/Träger Erste-Hilfe-Schein (mit 16 Unterrichtseinheiten; dieser muss im Laufe der Ausbildung nach- gewiesen werden) Polizeiliches Führungszeugnis (bei Vorlage zur Abschlussprüfung max. 6 Monate alt) 8. Der Abschluss: Nach erfolgreicher Teilnahme und Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen das Zertifikat                         “Erlebnispädagogin / Erlebnispädagoge”.  Die Richtlinien auf die wir uns beziehen und die wir für unsere Angebote und Leistungen als verbindlich ansehen, sind unter der Internet-Adresse vom „Bundesverband Individual- und Er- lebnispädagogik e.V.“  www.be-ep.de in aller Ausführlichkeit nachzulesen. Wir empfehlen unseren Teilnehmer/innen, Mitglied im Bundesverband zu werden, um dessen Arbeit zu unterstützen. PDF Anmeldung
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